kompetent . erfahren . seriös .
Ihr Gewerbemakler für den Raum Ratingen und Umgebung
Navigation
Herzlich Willkommen bei ihrem Partner für Immobilien in und um Ratingen
Hier wird aktuelles aus dem gewerblichen Immobilienrecht eingestellt!
------------------------------------
Gewerbliches Mietrecht: Sittenwidrigkeit der vereinbarten Miete
Nach einer aktuellen Entscheidung des OLG Düsseldorf liegt ein wucherähnliches Rechtsgeschäft regelmäßig dann vor, wenn Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis stehen. Ein auffälliges Missverhältnis werde regelmäßig bei einer Preisüberschreitung von rund 100% angenommen, im gewerblichen Mietrecht also dann, wenn der Wert der vereinbarten Geldleistung den verkehrsüblichen Mietwert eines vergleichbaren Mietgrundstücks um etwa das Doppelte überschreitet. Diese Feststellung muss für den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses getroffen werden, so das OLG. Auch die nach der Behauptung des Mieters seit Vertragsschluss erheblich gesunkenen Mieten hätten die Geschäftsgrundlage des Mietvertrages nicht beseitigt. Bei der Gewerberaummiete trage grundsätzlich der Mieter das Verwendungsrisiko der Mietsache.
Jan.2012
------------------------------------------